OctoHealth

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der OctoHealth Plattform (octohealth.solutions)

Reines B2B-Angebot. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – insbesondere an Inhaber:innen und Betreiber öffentlicher Apotheken, Filialverbünde, Apothekenkooperationen sowie an Beschäftigte, die für diese Betriebe handeln. Die kostenpflichtigen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); insoweit besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht. Für das kostenfreie Kandidatenkonto der Stellenbörse gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen für Fachkräfte.

Fachkräfte-Konten sind ausgenommen. Fachkräfte, die sich unabhängig von einer Apotheke ein kostenfreies Kandidatenkonto der Stellenbörse anlegen, unterliegen nicht diesen AGB, sondern den Nutzungsbedingungen für Fachkräfte.

Einsatz künstlicher Intelligenz. Teile der Plattform erzeugen Inhalte mit KI-Systemen (siehe § 8). Solche Inhalte sind Entwürfe und müssen vor Verwendung fachlich geprüft werden.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Anbieter der Plattform ist OctoHealth – Stefan Oehler | Consulting, Am Berghof 5, 97286 Sommerhausen, USt-IdNr. DE347567635 (nachfolgend „Anbieter“). Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der unter octohealth.solutions bereitgestellten Module und Inhalte zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), einschließlich kostenfreier Zugänge.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 2 Registrierung, Zugang, Freischaltung

(1) Die Nutzung des geschützten Bereichs setzt eine Registrierung pro Apothekenbetrieb voraus. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen vollständig und zutreffend sein und sind aktuell zu halten.

(2) Mit Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs weitergegeben werden. Der Kunde ist für alle Handlungen unter seinem Zugang verantwortlich und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die für ihn handelnden Personen diese AGB einhalten.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet Software as a Service zur Verfügung: Arbeits-, Analyse- und Organisationsmodule für Apothekenbetriebe (u. a. pDL-Navigator, Marketing & Sichtbarkeit, Apothekenpositionierung, Fördermittel & Zuschüsse, Personalsuche), jeweils im zum Zeitpunkt der Buchung beschriebenen Umfang. Module mit dem Hinweis „in Vorbereitung“ sind nicht Vertragsgegenstand.

(2) Die Leistung wird ausschließlich online erbracht. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums bzw. Plattformdienstleisters; für die Internetanbindung und die Endgeräte des Kunden ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ergänzen, ändern oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) Keine Beratung im Rechtssinne. Inhalte, Checklisten, Berechnungen, Vorlagen und Auswertungen dienen der betrieblichen Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Apotheken-, Arzneimittel- oder Unternehmensberatung im Einzelfall dar und ersetzen keine Prüfung durch fachkundige Berater:innen. Maßgeblich sind stets die amtlichen bzw. vertraglichen Originalquellen.

(5) Keine Antragstellung, keine Einreichung. Im Modul „Fördermittel & Zuschüsse“ stellt der Anbieter Recherchen, Vorbereitungsmaterial und Textbausteine bereit. Die Antragstellung, Einreichung und die Kommunikation mit Fördermittelgebern liegen ausschließlich beim Kunden. Eine Gewähr für Bewilligung, Fristen oder Aktualität der Programmdaten wird nicht übernommen.

(6) Vergütungssätze, Rechtsstände und Marktdaten werden sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität besteht nicht.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (u. a. höhere Gewalt, Störungen bei Vorleistern, Angriffe Dritter).

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Apothekenöffnungszeiten durchgeführt und – soweit planbar – vorab angekündigt.

(3) Support erfolgt per E-Mail an stefan.oehler@octohealth.de an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Bayern). Eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 5 Preise, Zahlung, Rechnungen

(1) Module werden einzeln bepreist; daneben können kostenfreie Zugänge bereitgestellt werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung im Bestellvorgang angezeigten Preise und Leistungsbeschreibungen.

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen für den Zahlungsvorgang. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungsmitteldaten.

(4) Abonnements werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode berechnet und automatisch zu Beginn der Folgeperiode erneut belastet, bis eine Kündigung wirksam wird.

(5) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt (Abruf im Portal und/oder Zusendung an die hinterlegte E-Mail-Adresse). Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(6) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zu kostenpflichtigen Modulen sperren. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(7) Preisanpassungen für laufende Abonnements teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Kostenfreie Zugänge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Kostenpflichtige Module beginnen mit einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen. Wird innerhalb dieser Testphase gekündigt, entstehen keine Kosten. Danach werden die Module monatlich abgerechnet; es gibt keine Jahresgebühr und keine Mindestlaufzeit über die Kündigungsfrist hinaus. Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.

(3) Kündigungen sind in Textform (z. B. E-Mail) oder über die im Portal bereitgestellte Kündigungsmöglichkeit zu erklären.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen § 7 vor.

(5) Nach dem Ende des Vertrages richten sich Übergangsphase, Datenabruf und Löschung nach § 6a: Auf die Kündigung folgt die Übergangsfrist nach § 6a (2), daran schließt der Abrufzeitraum nach § 6a (4) an. Erst nach dessen Ablauf löscht der Anbieter die im Konto gespeicherten Inhalte, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export seiner Daten verantwortlich; die Plattform stellt hierfür Export-Funktionen bereit.

§ 6a Anbieterwechsel, Datenexport und Portabilität (EU-Datenverordnung)

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit nach § 6 beenden und zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung wechseln. Der Anbieter unterstützt den Wechsel nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung).

(2) Nach Wirksamwerden der Kündigung nach § 6 (2) oder nach Zugang eines Wechselverlangens beginnt eine Übergangsfrist von bis zu zwei Monaten, in der der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt wird und der Kunde den Wechsel vorbereiten kann. Der Kunde kann eine kürzere Frist wählen; eine Verlängerung ist möglich, wenn der Wechsel technisch nicht innerhalb von zwei Monaten durchführbar ist.

(3) Der Anbieter stellt die vom Kunden eingestellten Daten sowie die im Konto erzeugten Auswertungen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereit (insbesondere CSV, XLSX, DOCX, PDF und JSON) und stellt auf Anfrage Informationen über Datenstrukturen und Schnittstellen zur Verfügung.

(4) Nach Ablauf der Übergangsfrist steht dem Kunden ein Abrufzeitraum von 30 Kalendertagen zu. Danach löscht der Anbieter alle Daten des Kunden nach § 6 (5), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Für den Wechsel selbst und die Bereitstellung der Exporte erhebt der Anbieter kein gesondertes Entgelt. Während der Übergangsfrist bleibt allein die vereinbarte laufende Vergütung geschuldet. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen sämtliche Wechselentgelte endgültig.

(6) Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, exportierte Daten in seiner Zielumgebung datenschutzkonform weiterzuverwenden.

§ 7 Pflichten und Nutzungsbeschränkungen des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen,

  • außerhalb der Terminbuchung Patientendaten, Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO in die Plattform einzugeben; Diagnosen, Befunde und Medikationsdaten einzelner Patientinnen und Patienten dürfen auch dort nicht erfasst werden,
  • Zugangsdaten oder Inhalte an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs weiterzugeben oder Zugänge weiterzuverkaufen,
  • die Plattform automatisiert auszulesen (Scraping), zu dekompilieren, zu überlasten oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
  • rechtswidrige, irreführende, beleidigende oder rechteverletzende Inhalte einzustellen – insbesondere unter Verstoß gegen HWG, UWG, ApBetrO oder das Berufsrecht,
  • in der Stellenbörse unzutreffende Angaben zu machen oder Kontaktdaten unter Umgehung des Matching-Verfahrens zu veröffentlichen.

(2) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Anbieter darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen Absatz 1 besteht.

§ 8 Einsatz künstlicher Intelligenz (Transparenzhinweis)

(1) Kennzeichnung. Einzelne Funktionen der Plattform erzeugen oder bearbeiten Inhalte mit Hilfe generativer KI-Systeme – insbesondere Textentwürfe für Marketing und Kommunikation, Postingvorschläge, Leitbild- und Positionierungsentwürfe, Recherche- und Zusammenfassungsergebnisse im Fördermittelmodul sowie Textbausteine für Förderanträge. Solche Ergebnisse sind künstlich erzeugt bzw. KI-gestützt bearbeitet.

(2) Keine Richtigkeitsgewähr. KI-Ausgaben können unvollständig, veraltet oder sachlich falsch sein („Halluzinationen“). Sie sind ausdrücklich Entwürfe und keine geprüften Fachaussagen. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Ergebnis vor Veröffentlichung oder Verwendung fachlich, rechtlich (insbesondere HWG/UWG) und inhaltlich zu prüfen.

(3) Veröffentlichungspflicht des Kunden. Veröffentlicht der Kunde KI-erzeugte Texte oder Bilder gegenüber der Öffentlichkeit, ist er selbst für eine etwaige eigene Kennzeichnungspflicht verantwortlich, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sowie nach medien- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

(4) Datenverarbeitung. Für KI-Funktionen werden die vom Kunden dafür eingegebenen Inhalte über ein Gateway an Modellanbieter übermittelt und dort zur Erzeugung der Antwort verarbeitet. Der Kunde gibt in KI-Funktionen keine Patientendaten und keine personenbezogenen Daten Dritter ein. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(5) Keine automatisierte Entscheidung. Die Plattform trifft keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Personen; alle Ergebnisse sind Vorschläge zur menschlichen Entscheidung. Insbesondere im Personalmodul erfolgt keine automatisierte Bewerberauswahl.

§ 9 Nutzungsrechte und Inhalte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) An Vorlagen, Checklisten, Dokumenten und Exportdateien erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Verwendung im eigenen Betrieb. Eine Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken oder eine Veröffentlichung als eigenes Produkt ist unzulässig.

(3) An KI-generierten Ausgaben, die dem Kunden zugeordnet sind, räumt der Anbieter – soweit ihm Rechte zustehen – dem Kunden die uneingeschränkte betriebliche Nutzung ein. Ein urheberrechtlicher Schutz rein maschinell erzeugter Inhalte kann nicht zugesichert werden.

(4) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie – in aggregierter und anonymisierter Form ohne Betriebsbezug – zur Verbesserung der Plattform.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO als Anlage 1 zu diesen AGB. Er wird mit der Registrierung Bestandteil des Vertrags und enthält die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage TOM) sowie die genehmigten Unterauftragsverarbeiter.

(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist insoweit auf den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nettobetrag begrenzt, bei kostenfreien Zugängen auf 500 EUR.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Fördermittel oder Honorare, nicht anerkannte Abrechnungen sowie für Schäden aus der Verwendung ungeprüfter KI-Ergebnisse oder ungeprüfter Vorlagen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Der Kunde ist für regelmäßige Sicherung der von ihm exportierten Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Mängelrechte

Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Eine Minderung durch Abzug vom Entgelt ist ausgeschlossen; ein etwaiger Minderungsanspruch ist gesondert geltend zu machen.

§ 13 Kein Widerrufsrecht, Streitbeilegung

(1) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht.

(2) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 7. September 2026