Was gilt heute, was kommt – und welche Leistungen sind für eine öffentliche Apotheke relevant? Alle Themen kommen aus derselben Regulatorik-Datenbank wie das eingeloggte Reform-Cockpit: 10 pharmazeutische Dienstleistungen (5 abrechenbar, 5 in Vorbereitung), sechs Dienstleistungsfelder und die Rechtslage nach dem ApoVWG – mit Quelle zu jeder Angabe.
Gepflegt an genau einer Stelle. Eingeloggte Apotheken sehen dieselben Themen im Reform-Cockpit zusätzlich bewertet: Was betrifft uns, was können wir schon, was fehlt – und welche Schritte kommen als Nächstes.
Jedes Feld mit Rechtsgrundlage, Status und den Punkten, die in der Praxis über Erfolg oder Aufwand entscheiden.
So lesen Sie den Status
Jede rechtliche Aussage auf dieser Plattform trägt einen Status. So sehen Sie sofort, worauf Sie sich heute verlassen können – und was noch aussteht.
Geltendes Recht
In Kraft und unmittelbar anwendbar.
Vertraglich umgesetzt
Vereinbarung geschlossen – die Leistung ist abrechenbar.
Gesetz beschlossen – Umsetzung ausstehend
Gesetzlich vorgesehen, aber Anspruch, Vergütung oder Dokumentation fehlen noch.
Curriculum/Vereinbarung ausstehend
Die fachliche Voraussetzung (Schulungscurriculum oder Vertrag) fehlt noch.
Gesetzgebungsverfahren
Im parlamentarischen Verfahren – noch nicht in Kraft.
Diskussions-/Referentenstand
Bislang nur ein Entwurf oder eine Diskussion – kein geltendes Recht.
Geltendes RechtÜber die Kassen vergütet§ 129 Abs. 5e SGB V, Anlage 11 zum Rahmenvertrag, ApoVWG
Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen
Fünf Leistungen sind abrechenbar (11,20 € bis 90,00 € netto), fünf weitere sind mit dem ApoVWG beschlossen, aber in Anspruch, Vergütung und Dokumentation noch nicht vereinbart.
Abrechenbar heute
Vertraglich umgesetzt
Risikoerfassung hoher Blutdruck, erweiterte Einweisung in die Inhalationstechnik, erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, Betreuung Organtransplantierter und Betreuung bei oraler Antitumortherapie.
Beschlossen, noch nicht abrechenbar
Gesetz beschlossen – Umsetzung ausstehend· Details und Vergütung bis 01.11.2026 zu vereinbaren
Risikoerfassung Herz-Kreislauf, Kurzintervention Tabakentwöhnung, Medikationsmanagement bei komplexer und bei neu verordneter Dauermedikation sowie Einweisung in die Injektionstechnik. § 129 Abs. 5e SGB V nennt damit zehn pDL; die neuen fünf sind noch nicht vergütet.
Abrechnungsweg ab 2027
Gesetz beschlossen – Umsetzung ausstehend· Direktabrechnung ab 01.01.2027
Die Abrechnung nach der neuen Struktur beginnt gesetzlich ab dem 01.01.2027. Bis dahin läuft die Abrechnung unverändert über den Nacht- und Notdienstfonds.
Geld
Geltendes Recht
Der pDL-Fonds ist gefüllt; 2025 wurde nur rund ein Viertel des Jahreszuflusses abgerufen. Die Vergütung der bestehenden pDL liegt seit August 2026 bei der Schiedsstelle; bis zur Entscheidung gelten die bisherigen Sätze weiter.
Was Apotheken brauchen
Geltendes Recht
Anspruchsprüfung, Einwilligung, SOP, geschultes Personal, ein vertraulicher Bereich und eine saubere Dokumentation je Fall.
Grippe und COVID-19 sind etabliert und werden über § 132e Abs. 1a SGB V vergütet. Mit dem ApoVWG kommen weitere Nicht-Lebendimpfstoffe hinzu – die Curricula werden zwischen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer noch abgestimmt.
Heute möglich
Geltendes Recht
Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen – insbesondere Influenza und COVID-19 – bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nach ärztlicher Schulung. Für Jüngere ist die Impfung in der Apotheke nicht zulässig.
Erweitertes Spektrum
Curriculum/Vereinbarung ausstehend· Curriculum BAK/BÄK in Abstimmung
Das ApoVWG erweitert das Impfspektrum um weitere Nicht-Lebendimpfstoffe (u. a. Tetanus/Diphtherie, FSME, Pneumokokken, Hepatitis, HPV, Herpes zoster). Die erforderlichen Curricula stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer nach aktuellem Stand noch ab.
Voraussetzungen
Geltendes Recht
Ärztliche Schulung, geeignete Räumlichkeiten (Sichtschutz, Sitz- oder Liegemöglichkeit), Notfallset, spezifische Regelungen im Qualitätsmanagement, Dokumentation der Schutzimpfung über zehn Jahre und eine Terminstraße für die Saison.
Werberecht
Geltendes Recht
Beworben wird die Dienstleistung, nie ein verschreibungspflichtiger Impfstoff (§ 10 HWG).
Patientennahe Schnelltests sind seit 02.07.2026 auf Selbstzahlerbasis zulässig; venöse Blutentnahme zu diagnostischen Zwecken folgt nach ärztlicher Schulung.
Schnelltests
Geltendes Recht
Zum Beispiel Influenza- oder Norovirus-Nachweis mit freier Preisgestaltung – Test-SOP, Hygieneplan und klare Arztverweis-Kriterien vorausgesetzt.
Blutanalysen
Geltendes Recht
Kapillare Analysen über spezialisierte Partner sind bereits heute ein wachsendes Selbstzahlerfeld.
Venöse Blutentnahme
Curriculum/Vereinbarung ausstehend· Curriculum der Bundesapothekerkammer steht aus
Mit dem ApoVWG vorgesehen, das Curriculum der Bundesapothekerkammer steht noch aus.
Strategie
Gesetz beschlossen – Umsetzung ausstehend
Diagnostik ist die natürliche Vorstufe zur kommenden Präventions-pDL (Lipidprofil, HbA1c).
Die assistierte Telemedizin ist seit dem 01.07.2026 vertraglich umgesetzt: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, Apotheken können die Leistungen anbieten und abrechnen.
Abrechenbar seit 01.07.2026
Vertraglich umgesetzt
Die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband ist seit dem 01.07.2026 in Kraft. Für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2027 beträgt die Pauschale nach ABDA/DAV 30,00 € je abrechenbarer Leistungskonstellation. Die ABDA stellt Vertrags-, Technik- und Abrechnungsunterlagen bereit.
Leistungsbild
Vertraglich umgesetzt
Beratung und Anleitung zu telemedizinischen Leistungen, einfache medizinische Routineaufgaben und Unterstützung bei Videosprechstunden in der Apotheke.
Voraussetzungen
Geltendes Recht
Diskreter Raum mit geprüfter Technik, Datenschutzkonzept mit Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis, Patientenvereinbarung, SOP im Qualitätsmanagement und geschultes Personal.
ePA-Unterstützung
Geltendes Recht
Hilfe bei der elektronischen Patientenakte, E-Rezept-Services und digitaler Medikationsliste – Vertrauensthema besonders für ältere Kundinnen und Kunden.
Zielgruppen
Geltendes Recht
Ländliche Standorte, mobilitätseingeschränkte Menschen und Regionen mit Praxisengpässen.
Abgabe ohne Verordnung nach § 48a AMG, Verblisterung, Botendienst und Heimversorgung sichern Bindung und Grundlast – zum Teil vergütet, zum Teil kalkulatorisch.
Abgabe ohne Verordnung (§ 48a AMG)
Geltendes Recht
Einmalige Abgabe der kleinsten verfügbaren Packung, wenn das Arzneimittel bereits über mindestens drei Quartale verschrieben wurde und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub duldet. Eine Krankenhausentlassung ist keine Voraussetzung; es gelten umfangreiche Ausschlüsse.
Verblisterung
Geltendes Recht
Für Heime und Menschen mit vielen Dauermedikamenten – enge Verzahnung mit dem Medikationsmanagement.
Botendienst
Geltendes Recht
Fester Bestandteil der Versorgung mit eigener Vergütungssystematik und klaren Dokumentationspflichten.
Heimversorgung
Geltendes Recht
Vertragsgeschäft mit hoher Bindung, aber auch hohen Anforderungen an Qualitätssicherung und Retax-Sicherheit.
Was sich zuletzt geändert hat und worauf Apotheken warten – geprüft am 14.08.2026.
Zuletzt auf Aktualität geprüft am 14.08.2026. Zu den fünf neuen, noch nicht abrechenbaren Dienstleistungen liegen bis dahin keine neuen Vereinbarungen vor – offen sind die Leitlinien der Bundesapothekerkammer (erwartet ab etwa September 2026) und die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.
In Verhandlung12.08.2026· Vergütung aller pDL
Vergütung der bestehenden pDL geht an die Schiedsstelle
DAV und GKV-Spitzenverband haben sich nach der Kündigung nicht geeinigt; der DAV hat die Schiedsstelle angerufen, ein mündlicher Termin wird im 4. Quartal 2026 erwartet. Bis zur Entscheidung gelten die bisherigen Sätze weiter.
In Kraft02.07.2026· 5 neue pDL, Impfen, Diagnostik
ApoVWG in Kraft – fünf weitere pDL beschlossen
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz gilt seit dem 02.07.2026. Damit sind fünf zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen dem Grunde nach beschlossen; Anspruch, Vergütung und Dokumentation sind noch nicht vereinbart.
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen sind 2026 abrechenbar?
Abrechenbar sind fünf Leistungen: die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck, die erweiterte Einweisung in die Inhalationstechnik, die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die Betreuung Organtransplantierter und die Betreuung bei oraler Antitumortherapie. Die Honorare liegen zwischen 11,20 € und 90,00 € netto.
Welche fünf pDL sind neu beschlossen, aber noch nicht abrechenbar?
Mit dem ApoVWG sind die Risikoerfassung Herz-Kreislauf, die Kurzintervention zur Tabakentwöhnung, das Medikationsmanagement bei komplexer und bei neu verordneter Dauermedikation sowie die Einweisung in die Injektionstechnik beschlossen. Anspruchsvoraussetzungen, Dokumentation und Vergütung müssen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband noch vereinbaren.
Wie geht es mit der pDL-Vergütung weiter?
Der Deutsche Apothekerverband hat die seit 2022 unveränderte Vergütung zum 31.03.2026 gekündigt. Da keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband zustande kam, entscheidet die Schiedsstelle; ein mündlicher Termin wird im 4. Quartal 2026 erwartet. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze weiter.
Dürfen Apotheken Schnelltests und Blutentnahmen anbieten?
Patientennahe Schnelltests sind seit dem 02.07.2026 als Selbstzahlerleistung zulässig. Die venöse Blutentnahme zu diagnostischen Zwecken ist im ApoVWG vorgesehen, setzt aber eine ärztliche Schulung nach einem noch ausstehenden Curriculum der Bundesapothekerkammer voraus.
Welche Leistungen kann eine Apotheke ohne Kassenvertrag anbieten?
§ 1a Abs. 11 ApBetrO erlaubt ausdrücklich Selbstzahler-Services wie Ernährungs-, Vorsorge- und Reiseberatung, einfache Gesundheitstests, Messungen und das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten. Die Preise kalkuliert die Apotheke frei.
Arbeitsstand für die Praxis, keine Rechtsberatung. Bei Abweichungen gilt die amtliche beziehungsweise vertragliche Originalquelle.
Von der Landkarte in die Umsetzung
Readiness-Check, Honorar-Rechner, individualisierte SOPs, Schulungsnachweise und der 30-60-90-Tage-Plan liegen im pDL-Navigator. Impfungen haben ein eigenes Modul, die Bewerbung Ihrer Angebote läuft über „Marketing & Sichtbarkeit“.