Datenschutz

Löschkonzept & Aufbewahrungsfristen

Daten werden nicht gelöscht, weil jemand daran denkt, sondern weil ein Lauf sie löscht. Jede Nacht um 03:15 Uhr räumt ein automatischer Prozess die Datenbank nach den unten stehenden Fristen auf und protokolliert das Ergebnis. Die Fristen setzen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung) um.

BereichDatenFristVorgehen
AktivitätsprotokollNachvollziehbarkeit und Missbrauchserkennung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOAufrufe, Änderungen, Anmeldungen (Nutzerkonto, Pfad, Zeitpunkt)12 MonateVollständige Löschung
KI-NutzungKontingentsteuerung und MissbrauchsschutzZähler je Baustein und Konto (keine Inhalte)90 TageVollständige Löschung
TerminbuchungenZweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVOName, E-Mail, Telefon, Anliegen, interne Notiz6 Monate nach dem TerminKontaktdaten werden anonymisiert, der Termin bleibt als Zahl erhalten
Terminbuchungen (Datensatz)Auswertung der Auslastung, danach kein Zweck mehrAnonymisierte Terminzeilen24 MonateVollständige Löschung
TeamchatInterne Abstimmung, kein Aufbewahrungszweck darüber hinausNachrichten im internen Teamraum12 MonateVollständige Löschung
MitteilungenZustellnachweisBenachrichtigungen in der Glocke und per E-Mail-Protokoll90 Tage nach dem Lesen, spätestens 12 MonateVollständige Löschung
Bewerbungen und MatchingAGG-Fristen laufen deutlich früher aus; längere Aufbewahrung nur mit EinwilligungInteressensbekundungen und Nachrichten in Stellen- und Apothekenbörse24 MonateVollständige Löschung
BewerberprofileDatenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVOQualifikation, Verfügbarkeit, Region, Freitext12 Monate ohne PflegeProfil wird automatisch unsichtbar geschaltet; Löschung jederzeit im Konto möglich
AnfragenAnbahnung eines Vertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVOWorkshop-, Partner- und Beratungsanfragen12 Monate nach AbschlussVollständige Löschung
KundenbefragungKein Personenbezug, Löschung aus SparsamkeitAnonyme Antworten aus dem Befragungsbogen24 MonateVollständige Löschung
Recherche- und PrüfläufeTechnische NachvollziehbarkeitAMK-Abrufe, Rechts-Prüfläufe, Fördermittel-Suchen, QMS-Scans12 Monate (QMS-Scans 24 Monate)Vollständige Löschung der Protokolle
Fachdaten der ApothekeArt. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO (siehe Auftragsverarbeitung)Eingaben in den Bausteinen, Dokumente, UploadsVertragsdauer + 30 TageNach Vertragsende 30 Tage Exportfenster, danach Löschung; Sicherungen laufen im Zyklus aus
Rechnungen und Zahlungen§ 147 AO, § 257 HGB. Die gesetzliche Mindestfrist für Buchungsbelege beträgt seit 1. Januar 2025 acht Jahre; wir bewahren einheitlich zehn Jahre auf, weil für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte weiterhin zehn Jahre gelten.Rechnungsdaten, Zahlungsbelege10 JahreAufbewahrung, keine automatische Löschung

Ihre eigenen Löschrechte

Ergänzend: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitung und Datensicherheit.