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Assistierte Telemedizin: Raum, Technik und Ablauf so aufstellen, dass die Leistung abrechenbar ist
Die assistierte Telemedizin ist eine eigenständige vergütete apothekenbasierte Leistung nach § 129 Abs. 5h SGB V – keine pharmazeutische Dienstleistung nach § 129 Abs. 5e SGB V – und seit dem 01.07.2026 abrechenbar. Apotheken unterstützen Patientinnen und Patienten bei Videosprechstunden, übernehmen einfache medizinische Routineaufgaben und beraten zu telemedizinischen Angeboten. Das Modul prüft Ihre Voraussetzungen – Raum, Technik, Datenschutz, Qualifikation und Abrechnungsweg – und stellt leere Unterlagen zum Ausdrucken bereit. Patientenangaben werden bewusst nicht in der Plattform erfasst: Termin, Vereinbarung und Behandlung besprechen Apotheke und Patient:in direkt miteinander, die Unterlagen kommen auf Papier mit.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Die assistierte Telemedizin ist seit dem 01.07.2026 vertraglich vereinbart und abrechenbar. Das Modul prüft Raum, Technik, Datenschutz, Qualifikation und Abrechnungsweg und stellt leere Unterlagen zum Ausdrucken bereit. Am Ende steht ein Angebot, das Sie sicher starten und sauber abrechnen können.Mehr lesen
- Start:ca. 90 Minuten bis zum startklaren Ablauf
- Danach:empfohlene interne jährliche Auffrischung der Schulung
- Voraussetzung:abtrennbarer Raum und stabile Internetverbindung
- Ergebnis:Word und PDF
Was am Ende vorliegt
- Eine dokumentierte Entscheidung, ob und wie Sie assistierte Telemedizin anbieten
- Eine SOP für den Ablauf sowie leere Papierunterlagen zum Ausdrucken
- Eine Ergänzung für Ihr Verarbeitungsverzeichnis
- Schulungsnachweise für das Qualitätsmanagement
- Einen klaren Abrechnungsweg mit Fristenüberwachung
Für wen ist das gemacht?
- Apotheken, die telemedizinische Sprechstunden vor Ort begleiten möchten
- Teams in Regionen mit dünner ärztlicher Versorgung
- Inhaber:innen, die die neue Leistung sauber und abrechenbar einführen wollen
- QM-Verantwortliche, die eine betriebliche SOP und Prozessbeschreibung im Handbuch führen und leere Papierunterlagen zum Ausdrucken bereithalten wollen – ohne Patientenangaben, ausgefüllte Vereinbarungen oder Behandlungsdokumentation in der Plattform
Nicht nötig, wenn: Sie keinen abtrennbaren Raum bereitstellen können.
Was drinsteckt
Voraussetzungs-Check
Abtrennbarer Raum mit Sicht- und Hörschutz, Bildschirm, Kamera, Mikrofon, stabile Verbindung, Messgeräte, Hygiene und Verantwortlichkeiten – Punkt für Punkt geprüft.
Technik & Anbieter
Anforderungen an die Videodienst-Anbieter, Zertifizierung, Auftragsverarbeitung und der Umgang mit Aufzeichnungen und Protokollen.
Datenschutz
Ergänzung des Verarbeitungsverzeichnisses, Aufbewahrung und Löschung auf Papier – anschlussfähig an das Datenschutz-Konzept. Über die Plattform werden keine Patientenangaben übermittelt.
Unterlagen zum Ausdrucken
Vorbereitungshilfe von OctoHealth sowie die offiziellen ABDA-Unterlagen (Patientenvereinbarung, Flyer, Technik- und Abrechnungsleitfaden) als echte PDF-Downloads – auch auf einer Seite für Patientinnen und Patienten ohne Anmeldung.
Ablauf & SOP
Von der Terminvereinbarung über Identitätsprüfung und Vitalparameter bis zur Übergabe an die Arztpraxis, als freigabefertige SOP.
Abrechnung
Sonder-PZN, Dokumentationsanforderungen, Ausschlussfrist und der Weg über das Rechenzentrum – mit Verweis auf die Abrechnungsstrecke im Navigator.
Schulung & Nachweise
Schulungsunterlage für das Team, Teilnahmenachweise und Wiedervorlage für eine empfohlene interne jährliche Auffrischung.
So läuft es ab
Einmaliger Aufwand insgesamt: rund 1 Stunden 55 Minuten – dazu kommen die wiederkehrenden Schritte.
- 1
Voraussetzungen prüfen
Inhaber:in20 Min.einmalig
Geführter Check zu Raum, Technik, Datenschutz und Qualifikation.
- 2
Technik und Anbieter festlegen
Inhaber:in30 Min.einmalig
Videodienst auswählen, Auftragsverarbeitung schließen, Testlauf durchführen.
- 3
Unterlagen bereitstellen
Approbierte:r20 Min.einmalig
Vorbereitungshilfe und ABDA-Vereinbarung ausdrucken, Patientenlink für die eigene Weitergabe kopieren.
- 4
Team schulen
Team45 Min.einmalig
Schulung durchführen, Teilnahme dokumentieren, Auffrischung terminieren.
- 5
Angebot starten und abrechnen
Teamlaufendwiederkehrend
Termine direkt abstimmen, die Behandlung außerhalb der Plattform dokumentieren und fristgerecht abrechnen.
Was das Modul nicht leistet
Damit die Erwartung stimmt, hier die bewussten Grenzen:
- Keine Rechtsberatung: Die Inhalte sind eine strukturierte Arbeitsgrundlage mit Rechtsstand und Quellennachweis.
- Keine ärztliche Leistung: Die Diagnose und die Behandlung bleiben bei der Arztpraxis.
- Kein Videodienst: Die Apotheke wählt und beauftragt den Anbieter selbst.
- Keine Abrechnung im Modul: Abgerechnet wird über Ihr bestehendes Rechenzentrum.
- Keine Patientendaten: Angaben zur Person und zur Behandlung werden weder eingegeben noch hochgeladen oder versendet. Aus der Zeit der früheren Erfassung vorhandene Einträge bleiben als schreibgeschütztes Archiv nur für die jeweilige Apotheke sichtbar.
Passt das zu uns?
Zwei, drei Fragen – die Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Haben Sie einen abtrennbaren Raum mit Sicht- und Hörschutz?
Arbeiten Sie bereits mit Arztpraxen in der Umgebung zusammen?
Häufige Fragen
Ist die assistierte Telemedizin schon abrechenbar?
Ja. Die Vereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ist seit dem 01.07.2026 in Kraft; die Leistung kann angeboten und abgerechnet werden, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt und dokumentiert sind.
Welche Aufgaben übernimmt die Apotheke dabei?
Sie stellt Raum und Technik bereit, unterstützt bei der Videosprechstunde, führt einfache medizinische Routineaufgaben wie Vitalparameter-Messungen durch und berät zu telemedizinischen Angeboten. Die medizinische Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt.
Welche Anforderungen gelten an den Raum?
Der Raum muss abtrennbar sein und Sicht- sowie Hörschutz bieten, damit die Vertraulichkeit der Sprechstunde gewahrt bleibt. Das Modul führt die Anforderungen an Raum, Technik und Hygiene als Checkliste auf.
Wie hängt das Modul mit dem pDL-Navigator zusammen?
Rechtlich ist die assistierte Telemedizin von den zehn pDL nach § 129 Abs. 5e SGB V getrennt; sie beruht auf § 129 Abs. 5h SGB V. Organisatorisch nutzen beide dieselbe Strecke: Honorar, Sonder-PZN, Dokumentation und Ausschlussfrist laufen über die Abrechnung im pDL-Navigator, die SOPs passen in Ihr QM-Handbuch.
Das Modul steht Apotheken mit freigeschaltetem Zugang zur Verfügung. Der Zugang wird pro Apotheke vergeben.
Apotheke registrierenPasst gut dazu
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