Lösung · QMS & Recht
AMK-News & Rückrufe: Sicherheitsmeldungen bündeln und den Nachweis führen
Rückrufe kommen per Fax, über den Großhandel, per Newsletter und über die AMK – und im Audit fehlt am Ende der Nachweis, dass der Bestand geprüft wurde. Dieser Baustein sammelt die Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker täglich an einer Stelle, ordnet jeder Meldung Rechtsbezug und Handlungsschritte zu und hält Ihre Prüfung so fest, wie § 21 ApBetrO es verlangt.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
Rückrufe erreichen die Apotheke über viele Kanäle – im Audit fehlt am Ende der Nachweis, dass der Bestand geprüft wurde. Der Baustein sammelt die AMK-Veröffentlichungen täglich an einer Stelle, ordnet jeder Meldung Rechtsbezug und Handlungsschritte zu und hält Ihre Prüfung fest. Am Ende liegt eine Nachweismappe vor, die Sie ins QMS legen können.Mehr lesen
- Start:ca. 15 Minuten Einrichtung
- Danach:täglich rund 5 Minuten Sichtung
- Voraussetzung:Zugang zur Warenwirtschaft
- Ergebnis:PDF für die Nachweismappe
Was am Ende vorliegt
- Ein vollständiger Bearbeitungsnachweis statt Ordner und E-Mail-Postfach
- Überfällige Meldungen fallen sofort auf
- Fertige SOP und Aushänge mit Ihrem Apothekenkopf
- Auditfähige Nachweismappe als Excel-Datei
Für wen ist das gemacht?
- Apothekenleitungen, die für Risikoabwehr und Dokumentation verantwortlich sind
- QMB und Beauftragte für Arzneimittelsicherheit
- Teams, die Rückrufe bisher per Ordner und E-Mail bearbeiten
- Filialverbünde, die einen einheitlichen Bearbeitungsstand brauchen
Nicht nötig, wenn: Sie Rückrufe bereits systemseitig dokumentieren und die Nachweise revisionssicher ablegen.
Was drinsteckt
Täglicher Abruf der AMK-Veröffentlichungen
Rückrufe, Chargenrückrufe, Chargenüberprüfungen, Rote-Hand-Briefe sowie Informationen von Herstellern und Behörden werden automatisch eingelesen – mit Datum, Kurzfassung und Link zur Originalmeldung.
Filter nach Datum und Rechtsbezug
Zeitraum, Meldungsart und Rechtsgrundlage (§ 21 ApBetrO, § 63b AMG, § 17 Abs. 5 ApBetrO) lassen sich kombinieren; die Suche findet Präparat, Wirkstoff, Charge und PZN.
Bearbeitungsnachweis je Meldung
Ergebnis der Bestandsprüfung, geprüfte Menge, Namenszeichen und Datum – auch „nicht betroffen“ ist ein vollwertiger Nachweis.
Eigene Eingänge erfassen
Rückrufe per Fax, vom Großhandel oder direkt vom Hersteller werden im selben Nachweis geführt wie die AMK-Meldungen.
Download-Center
Prüfprotokoll und HV-Aushang je Meldung, SOP „Umgang mit Rückrufen und Sicherheitsmeldungen“ sowie die Nachweismappe als Excel – alle Dokumente mit Ihrem Apothekenkopf, Logo und Versionsstand.
Verzahnt mit QMS und Teamraum
Offene Meldungen erscheinen in der Wiedervorlage, die SOP lässt sich in der SOP-Factory weiterpflegen, und die Kenntnisnahme im Team läuft über das Teamjournal.
So läuft es ab
Einmaliger Aufwand insgesamt: rund 17 Minuten – dazu kommen die wiederkehrenden Schritte.
- 1
Meldungen sichten
Approbierte:r5 Min.einmalig
Zeitraum wählen und prüfen, was seit dem letzten Besuch dazugekommen ist.
- 2
Bestand prüfen
PTA10 Min.einmalig
Präparat, Charge und PZN gegen Lager und Warenwirtschaft abgleichen.
- 3
Maßnahme umsetzen
Teamje nach Falleinmalig
Ware sperren und retournieren oder Beratungshinweis im Team bekannt machen.
- 4
Nachweis speichern
Wer geprüft hat2 Min.einmalig
Ergebnis, Menge und Namenszeichen festhalten.
- 5
Mappe exportieren
QM-Beauftragte:r5 Min. monatlichwiederkehrend
Monatlich die Nachweismappe ins QMS legen.
Was das Modul nicht leistet
Damit die Erwartung stimmt, hier die bewussten Grenzen:
- Kein Ersatz für die Originalmeldung: maßgeblich bleibt die Veröffentlichung der AMK bzw. des Herstellers.
- Keine automatische Prüfung Ihres Warenbestands – der Abgleich mit der Warenwirtschaft erfolgt in der Apotheke.
- Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Keine Meldung an Behörden: UAW und Qualitätsmängel melden Sie weiterhin über den AMK-Berichtsbogen.
Passt das zu uns?
Zwei, drei Fragen – die Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Können Sie für den letzten Rückruf belegen, wer wann geprüft hat?
Prüft immer dieselbe Person die Meldungen?
Häufige Fragen
Woher kommen die Meldungen?
Aus den öffentlichen Veröffentlichungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) auf abda.de. Gespeichert werden Titel, Datum, Art, Kurzfassung und der Link zur Originalmeldung; der Volltext bleibt bei der Quelle.
Muss ich jede Meldung dokumentieren?
Nachweisbar sein muss, dass die Apotheke die Meldung bewertet hat. Deshalb ist auch das Ergebnis „nicht betroffen“ oder „nicht relevant“ ein vollwertiger Eintrag – er wird mit Datum und Namenszeichen festgehalten (§ 19, § 21 ApBetrO).
Kann ich Rückrufe erfassen, die per Fax kommen?
Ja. Eigene Eingänge werden mit Präparat, Charge und PZN erfasst und laufen im gleichen Nachweis wie die automatisch abgerufenen Meldungen.
Was enthält die Nachweismappe?
Ein Deckblatt mit Apotheke, Leitung und Zeitraum sowie eine Tabelle aller Meldungen mit Art, Präparat, Charge, Status, Prüfdatum, prüfender Person und Bemerkung – direkt ablegbar im QM-Ordner.
Der Baustein steht Apotheken mit freigeschaltetem Zugang zur Verfügung. Der Zugang wird pro Apotheke vergeben.
Apotheke registrierenPasst gut dazu
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