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Medizinisches Cannabis: Rechtsstand, Readiness-Check und Aufbauhilfe für Apotheken
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel außerhalb des Betäubungsmittelrechts. Für Apotheken ist das ein wachsender Versorgungsbereich mit eigenen Anforderungen an Beschaffung, Rezeptprüfung, Beratung und Abgabe. Das Modul bündelt den beschlossenen Rechtsstand mit Quellen, einen ehrlichen Readiness-Check und den direkten Weg zu einem Informationsgespräch.

Das Wichtigste in 60 Sekunden
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel außerhalb des Betäubungsmittelrechts – mit eigenen Anforderungen an Beschaffung, Rezeptprüfung, Beratung und Abgabe. Das Modul bündelt den beschlossenen Rechtsstand mit Quellen und einen ehrlichen Readiness-Check. Am Ende wissen Sie, ob und wie Sie einsteigen.Mehr lesen
- Start:ca. 40 Minuten für den Readiness-Check
- Danach:halbjährliche Aktualisierung
- Voraussetzung:Bereitschaft im Team, das Thema zu tragen
- Ergebnis:PDF
Was am Ende vorliegt
- Ein Readiness-Ergebnis zu Recht, Ablauf, Lagerung und Dokumentation
- Eine Liste offener Punkte vor dem Einstieg – nach Dringlichkeit sortiert
- Vorlagen für Beratung, Rezeptprüfung und Dokumentation
- Klarheit über Aufwand und Anforderungen nach MedCanG
Für wen ist das gemacht?
- Apotheken, die den Bereich Medizinalcannabis neu aufbauen wollen
- Apotheken, die bereits versorgen und Prozesse und Bezugswege professionalisieren möchten
- Teams, die Rezeptprüfung, Genehmigungen und Dokumentation sicher aufstellen wollen
- Inhaber:innen, die die Zusammenarbeit mit Praxen und Telemedizin-Anbietern ausbauen
Nicht nötig, wenn: Sie den Versorgungsbereich bereits etabliert haben und die Abläufe dokumentiert sind.
Was drinsteckt
Rechtsstand mit Quellen
Medizinal-Cannabisgesetz, Verordnung und Rezeptprüfung, Erstattung nach § 31 Abs. 6 SGB V, Preisbildung, Abgabe und Versand, Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen – jeder Punkt mit Quelle und Stand-Datum.
Kein Betäubungsmittel mehr
Was der Wegfall des BtM-Status praktisch bedeutet: normales Rezept, keine BtM-Dokumentation – und welche Sorgfaltspflichten trotzdem unverändert gelten.
Beschlossene Auslegung von GKV-Spitzenverband und KBV
Was die gemeinsame Konkretisierung für Verordnung, Genehmigung und Abrechnung bedeutet – und wo die häufigsten Retaxrisiken liegen.
Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Änderungen mit Auswirkung auf Verordnung und Versorgung, mit Stand-Datum und Verweis auf die amtliche Quelle.
Readiness-Fragebogen
Shop-System, Rezeptvolumen, Organisation und Verantwortlichkeiten, bevorzugter Abgabeweg, Hersteller und Importeure, Telemedizin-Partner und bisherige Zusammenarbeit – mit Score, Ampel und konkreten nächsten Schritten.
Informationsgespräch
Bei Interesse fragen Sie direkt ein persönliches Gespräch an, um den Geschäftsbereich strukturiert zu entwickeln.
So läuft es ab
Einmaliger Aufwand insgesamt: rund 45 Minuten – dazu kommen die wiederkehrenden Schritte.
- 1
Rechtsstand durchgehen
Approbierte:r20 Min.einmalig
Verschaffen Sie sich in wenigen Minuten den Überblick über die beschlossene Rechtslage und die Konsequenzen für Ihren Betrieb.
- 2
Readiness erfassen
Approbierte:r20 Min.einmalig
Fragebogen ausfüllen – die Angaben werden gespeichert und lassen sich jederzeit fortschreiben.
- 3
Lücken schließen
Teamnach Bedarfwiederkehrend
Score und Ampel zeigen, wo es hakt: Verantwortlichkeiten, Schulung, Prozesse, Bezugswege.
- 4
Gespräch anfragen
Inhaber:in5 Min.einmalig
Für den Ausbau des Bereichs vereinbaren Sie ein Informationsgespräch direkt über die Plattform.
Was das Modul nicht leistet
Damit die Erwartung stimmt, hier die bewussten Grenzen:
- Keine Rechtsberatung zum MedCanG und keine Behördenkommunikation.
- Keine Bezugsquellen, Preisverhandlungen oder Lieferantenvermittlung.
- Kein Ersatz für die Prüfung durch Ihre Aufsichtsbehörde oder Kammer.
Passt das zu uns?
Zwei, drei Fragen – die Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Ist im Team geklärt, wer Rezepte prüft und berät?
Haben Sie eine belastbare Bezugsquelle?
Häufige Fragen
Ist Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel?
Nein. Medizinalcannabis unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz und nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht. Die Verordnung erfolgt auf normalem Rezept; ein BtM-Rezept ist nicht erforderlich. Die allgemeinen Anforderungen an Lagerung, Prüfung und Dokumentation bleiben bestehen.
Werden hier Patientendaten verarbeitet?
Nein. Erfasst werden ausschließlich betriebliche Angaben Ihrer Apotheke. Patientendokumentation bleibt in Ihren eigenen Systemen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Sie erhalten eine fachliche Orientierung mit Quellenangabe und Stand-Datum. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Kammer oder rechtlichen Berater.
Was passiert mit meinen Angaben aus dem Fragebogen?
Die Angaben gehören Ihrer Apotheke und sind nur für Sie sichtbar. Für ein angefragtes Informationsgespräch werden sie herangezogen, um das Gespräch vorzubereiten.
Das Modul steht Apotheken mit freigeschaltetem Zugang zur Verfügung. Der Zugang wird pro Apotheke vergeben und manuell geprüft.
Apotheke registrierenPasst gut dazu
Weitere Lösungen
- Kundenbindung & AktionenInstrumente wählen, Aktionen planen, Erfolg messen – mit Partnern für die Umsetzung.
- KI in der ApothekeWerkzeuge freigeben, Pflichten der KI-Verordnung erfüllen, Team schulen.
- Impfen in der ApothekeVoraussetzungen prüfen, Abläufe festlegen, Bögen, SOPs und Nachweise erzeugen.
- Assistierte TelemedizinRaum, Technik, Datenschutz und Abrechnung der neuen pDL startklar machen.